Die besondere Lernleistung (BLL) ist ein spezielles Projekt, das du in der Oberstufe anfertigen kannst. Die BLL in Hessen besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung sowie einer mündlichen Prüfung und ersetzt damit das fünfte Abiturprüfungsfach.
Die BLL in Hessen auf einen Blick
Du musst deine besondere Lernleistung im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbringen.
Generell kann das Projekt auch in einer Gruppe durchgeführt werden. Die individuellen Anteile müssen aber klar erkennbar sein und werden separat bewertet.
Folgende Inhalte können Thema der besonderen Lernleistung sein:
- Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb
- Jahresarbeit (z. B. Ausführungen zur kritischen Untersuchung eines Problems)
- Ergebnisse eines Projekts
- Ergebnisse eines Praktikums
Wenn du dich für eine besondere Lernleistung entscheidest, solltest du diesen Zeitplan beachten:
| Antrag für BLL | bis Beginn Q3 |
|---|---|
| Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung | letzter Unterrichtstag vor Beginn der Osterferien |
| Präsentationsprüfung bzw. Kolloquium | ab Ende der Kursphase (bereits vor Beginn der mündlichen Prüfungen möglich) |
Beispielthemen für die besondere Lernleistung
Hier findest du einige Beispielthemen für Jahresarbeiten:
| Sport | E-Sport und Gesundheit – Ist Gaming eine echte Sportart? |
|---|---|
| Biologie | Impfpflicht – Konflikt zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung? |
| Chemie | Wasserstoff als Energieträger – Zukunft der Mobilität oder ineffiziente Technologie? |
| PoWi | Klimaproteste und ziviler Ungehorsam – Legitimes Mittel demokratischer Beteiligung? |
| Religion | Religiöse Symbole im öffentlichen Raum – Ausdruck von Kultur oder Verstoß gegen staatliche Neutralität? |
Auch ein Wettbewerbsbeitrag kann Thema der besonderen Lernleistung sein, beispielsweise für folgende Wettbewerbe:
- Jugend musiziert
- Jugend forscht
- Mathematik-Olympiade
- Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten
- Bundeswettbewerb Fremdsprachen
Ablauf der besonderen Lernleistung im Abitur
Die folgenden Infos führen dich durch deine BLL, von der Themensuche bis hin zur Präsentation der Ergebnisse.
Themensuche
Das Thema für die BLL solltest du dir selbst erarbeiten. Wenn nötig, kann dich dein Betreuer bei der Verfeinerung und Weiterentwicklung unterstützen.
Für eine erfolgreiche BLL muss das Thema folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bezug zu einem oder mehreren Schulfächern
- noch keine Anrechnung des Themas in einem anderen Zusammenhang
- Möglichkeit zu eigenen Überlegungen und Untersuchungen zu einem Problem
- mit den dir (an der Schule und ggf. an anderen Einrichtungen) zur Verfügung stehenden Mitteln bearbeitbar
- für die begrenzte Bearbeitungszeit geeignet
- für dich persönlich interessant
Betreuersuche
Je nach Festlegungen deiner Schule musst du bei der Suche nach einem Betreuer oder bei der Anmeldung der besonderen Lernleistung ein ca. einseitiges Konzept vorlegen. Darin sollten folgende Themen aufgegriffen werden:
- Thema der BLL
- vorläufige Gliederung
- Methoden
- Quellen/Hilfsmittel
- ggf. Informationen zum Wettbewerbsbeitrag
Generell können alle Fachlehrer deiner Schule deine BLL betreuen, auch wenn sie dich nicht unterrichten. Wichtig ist, dass die Lehrkraft ausreichend mit deinem Thema vertraut ist. Außerdem solltest du darauf achten, dass du gut mit deinem Betreuer zusammenarbeiten kannst.
Typischerweise unterstützt dich dein Betreuer im Rahmen von drei bis fünf Beratungsgesprächen bei der Erarbeitung deiner besonderen Lernleistung.
Anmeldung
Deine besondere Lernleistung muss in Hessen spätestens zu Beginn des 3. Halbjahres der Qualifikationsphase bei der Schulleitung angemeldet werden. Die Anmeldung einer BLL ist verbindlich und kann auch im Rahmen deiner Abiturfächerwahl nicht mehr geändert werden.
Für die Beantragung deiner BLL benötigst du:
- einen Betreuer
- Thema und Konzept
Im Rahmen deines Antrags wird geprüft, ob du mit dem geplanten Thema die Abiturprüfung realistisch bestehen kannst.
Schriftliche Ausarbeitung
Der Abgabetermin für die schriftliche Ausarbeitung deiner BLL ist der letzte Unterrichtstag vor den Osterferien.
Im Rahmen deiner Dokumentation solltest du auf folgende Punkte eingehen:
- Darstellung des Themas/Problems
- geplante Lösungswege
- verwendete Methoden
- Auswertung der Ergebnisse
Inhaltliche Bewertungskriterien:
- Konzentration auf das Thema
- Selbstständigkeit und Originalität
- Qualität und Umfang der Recherche
- Verwendung fachlicher Methoden
- Qualität von durchgeführten Untersuchungen oder Experimenten
- Auswertung der Gültigkeit des Ergebnisses
Formale Bewertungskriterien:
- klare Gliederung
- verständliche und nachvollziehbare Darstellung
- Verwendung der Fachsprache
- korrekte Sprachverwendung
- Ausdruck
- korrekte Quellenangaben
- Form und Layout
Wie deine Dokumentation genau gestaltet werden soll, legt deine Schule fest. Typisch sind Längenvorgaben von rund 20–30 Seiten (ohne Anhang, Quellenangaben und Arbeitstagebuch) und eine Abgabe in gebundener und digitaler Form.
Viele Schulen empfehlen, zusätzlich zur schriftlichen Ausarbeitung ein Arbeitstagebuch mit den folgenden Inhalten zu verfassen:
- Arbeitsschritte
- Zwischenergebnisse
- Protokoll der Beratungsgespräche
Mündliche Prüfung
Das rund 20-minütige Kolloquium deiner besonderen Lernleistung ersetzt in Verbindung mit den anderen Bestandteilen der BLL in Hessen eine mündliche Prüfung oder Präsentationsprüfung.
| Präsentation der Ergebnisse | ca. 10 Minuten |
|---|---|
| Beantwortung von Fragen zur BLL inkl. Reflexion | ca. 10 Minuten |
Bewertungskriterien:
- umfassendes Wissen zum Thema der Arbeit
- überzeugende Argumentation
- sicheres Beantworten von Fragen
- Verständlichkeit
- logische Darstellung
- sprachliche Darstellung
Bewertung der BLL im hessischen Abitur
Wenn du eine besondere Lernleistung ablegst, geht diese als 5. Prüfungsfach in deine Abiturprüfungen ein.
- Bei Antragstellung deiner BLL wird entschieden, ob sich das Thema einer der drei Fachrichtungen (sprachlich-künstlerisch, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch oder gesellschaftswissenschaftlich) zuordnen lässt.
- Die BLL kann kein Pflichtfach ersetzen (Deutsch, Mathematik und Fremdsprache/Naturwissenschaft).
- Sie kann sich aber auf eines der vier anderen Prüfungsfächer beziehen.
Sowohl die schriftliche Ausarbeitung als auch die mündliche Prüfung fließen in die Bewertung deiner besonderen Lernleistung ein. Es gibt kein festgelegtes Verhältnis der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung. In der Regel wird die schriftliche Ausarbeitung aber deutlich stärker gewichtet.
Wichtig: Wenn die BLL mit null Punkten bewertet wird, ist dein Abitur nicht bestanden. Das gilt auch, wenn du die besondere Lernleistung zu spät abgibst.